Schulordnung

 
  1. Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr.
  2. Die Beaufsichtigung der Kinder endet nach dem Unterricht mit Verlassen des Schulhauses.
  3. Kinder, die nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen, müssen im Schulhaus verbleiben.
  4. Die Kinder müssen pünktlich (7:30 Uhr) in der Schule sein, die nötigen Unterrichtsmittel mitbringen und bis zum Läuten alles an ihrem Platz haben, um den Unterricht stressfrei beginnen zu können.
  5. Bei Krankheit muss das Kind vor der Unterrichtszeit entschuldigt werden.
  6. Lausbefall oder ansteckende Krankheiten müssen sofort gemeldet werden.
  7. Eltern sollen die Kinder nur bis zum Parkplatzrand begleiten – die Selbständigkeit der Kinder soll gefördert werden. Eltern, die Kinder abholen, werden auch gebeten am Parkplatzrand zu warten.
  8. Handys müssen im Unterricht ausgeschaltet sein und sind eigentlich in der Schule nicht erwünscht.
  9. Beschädigtes Eigentum Dritter muss ersetzt werden.
  10. Es wird keine Haftung für Wertgegenstände übernommen.
  11. Es sind die Schulregeln einzuhalten.
  12. In den Pausen ist eine aufsichtführende Lehrkraft eingeteilt. Die Kinder halten sich mit ihr in der Aula, im Turnsaal oder im Schulgarten auf.
  13. Müll und Abfälle werden sortiert und getrennt.
  14. Kinder dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten mit anderen Kindern mitgehen oder mitfahren.