Schulordnung
- Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr.
- Die Beaufsichtigung der Kinder endet nach dem Unterricht mit Verlassen des Schulhauses.
- Kinder, die nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen, müssen im Schulhaus verbleiben.
- Die Kinder müssen pünktlich (7:30 Uhr) in der Schule sein, die nötigen Unterrichtsmittel mitbringen und bis zum Läuten alles an ihrem Platz haben, um den Unterricht stressfrei beginnen zu können.
- Bei Krankheit muss das Kind vor der Unterrichtszeit entschuldigt werden.
- Lausbefall oder ansteckende Krankheiten müssen sofort gemeldet werden.
- Eltern sollen die Kinder nur bis zum Parkplatzrand begleiten – die Selbständigkeit der Kinder soll gefördert werden. Eltern, die Kinder abholen, werden auch gebeten am Parkplatzrand zu warten.
- Handys müssen im Unterricht ausgeschaltet sein und sind eigentlich in der Schule nicht erwünscht.
- Beschädigtes Eigentum Dritter muss ersetzt werden.
- Es wird keine Haftung für Wertgegenstände übernommen.
- Es sind die Schulregeln einzuhalten.
- In den Pausen ist eine aufsichtführende Lehrkraft eingeteilt. Die Kinder halten sich mit ihr in der Aula, im Turnsaal oder im Schulgarten auf.
- Müll und Abfälle werden sortiert und getrennt.
- Kinder dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten mit anderen Kindern mitgehen oder mitfahren.